Die Gründungsversammlung der Dorfgemeinschaft Norsingen verbindet e. V. hat am 7. November 2025 diese Beitragsordnung festgelegt:
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder 20,00 EUR und für Familienmitgliedschaften 30,00 EUR.
- Zur Familienmitgliedschaft gehören im gleichen Haushalt lebende Ehe-/Partner und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit (s. Satzung).
- Der jährlich im Voraus fällige Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich per Lastschrift (s. Satzung) im ersten Quartal eines Kalenderjahres eingezogen.
- Tritt ein Mitglied unterjährig in den Verein ein, so wird der ganze Jahresbeitrag erhoben.
- Mitglieder, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können schriftlich beim Vorstand beantragen, dass ihnen der Beitrag für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen wird (s. Satzung).
- Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, dass bei Einzug des Mitgliedsbeitrags die von ihm für das SEPA-Lastschriftmandat angegebene Kontoverbindung tatsächlich besteht und die erforderliche Deckung aufweist. Kommt es zu einer Rückbelastung, werden dem Mitglied die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt und sind vom Mitglied umgehend zu erstatten.
- Jedes Mitglied hat dem Vorstand des Vereins umgehend eine Änderung seiner Kontoverbindung mitzuteilen. Sollten dem Verein durch eine verspätet, nicht korrekt oder gar nicht mitgeteilte Änderung der Kontoverbindung Kosten entstehen, werden sie dem Mitglied in Rechnung gestellt und sind umgehend zu erstatten.
- Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen persönlichen Daten der Mitglieder werden gemäß den Vorgaben der DS-GVO gespeichert und verarbeitet.
Stand: 7. November 2025
